Anschlusskosten

  1. Der Wasserbeschaffungsverband Kastorf erstellt die Hausanschlussleitungen von der Straßenleitung bis zum Absperrventil hinter der Messeinrichtung auf dem anzuschließenden Grundstück. Der Anschlussnehmer hat folgende Kosten zu erstatten:
    1. Einen Pauschbetrag für den Aufwand zwischen Straßenmitte und Hauptabsperrvorrichtung mit einer Länge von bis zu 15 Metern bei einer Anschlussweite bis 1 ½ Zoll in Höhe von 1.588,46 € netto (1.699,65 € brutto incl. 7 % MwSt.).
    2. Für jeden angefangenen Meter, auf dem Privatgrundstück über 15 Meter hinausgeht bei einer Anschlussweite von 1 ½" der 30,97 € netto (33,14 € brutto incl. 7 % MwSt.).
    3. Die Kosten einer Verlegung der Anschlussleitung über dritte und weitere Grundstücke sind wie öffentlicher Bereich zu behandeln. Die Eintragung von Baulasten muss vor der Herstellung auf Kosten des Kunden erfolgen.
  2. Die Kostenerstattung für größere Anschlussweiten oder andere anzuschließende Grundstücke wird besonders vereinbart. Die Kostenerstattung für weitere Hausanschlüsse mit größeren Anschlussweiten sowie für Weideanschlüsse oder Hydranten wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
  3. Der Anschlussnehmer kann innerhalb eines Grundstücks Eigenleistungen in Form der Rohrgrabenherstellung erbringen. Wenn Nacharbeiten nicht erforderlich werden, wird die Eigenleistung mit 10,00 € netto je lfm. Rohrgraben vergütet.
  4. Für die Erstellung eines Anschlusses sind die oben genannten Beträge als Vorauszahlung zu leisten.